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Was das BFSG für Arztpraxen bedeutet und wie Sie digitale Barrierefreiheit umsetzen

Das Wichtigste in Kürze

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Arztpraxen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Damit ergeben sich für Praxisinhaber, Praxismanager und IT-Verantwortliche neue Anforderungen, die über allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit hinausgehen und speziell den medizinischen Bereich betreffen.

Diese Seite bietet Ihnen eine strukturierte Orientierung zu den gesetzlichen Vorgaben des BFSG für Arztpraxen, zeigt praxisnahe Umsetzungsschritte auf und erläutert typische Fehlerquellen. Im Fokus stehen die Systematik des Gesetzes, konkrete Anforderungen sowie die Besonderheiten bei der digitalen Barrierefreiheit im Gesundheitswesen.

Systematik und Aufbau des BFSG für Arztpraxen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit fest und betrifft auch Arztpraxen direkt. Die Systematik des Gesetzes ist klar gegliedert: Es definiert, welche digitalen Dienstleistungen als barrierefrei gestaltet werden müssen, welche technischen Standards einzuhalten sind und wie die Umsetzung kontrolliert wird. Für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen sind insbesondere die Paragraphen relevant, die sich auf digitale Informationsangebote und die Bereitstellung von Online-Diensten beziehen.

Im Vergleich zu anderen Gesetzen im Gesundheitswesen – etwa dem Sozialgesetzbuch oder der Datenschutz-Grundverordnung – konzentriert sich das BFSG ausschließlich auf die digitale Barrierefreiheit. Wichtige Begriffe wie „barrierefreie Informationstechnik“ oder „Dienstleistungen mit digitalem Zugang“ werden im Gesetz präzise definiert, um die Anforderungen für Arztpraxen klar abzugrenzen. Dies erleichtert es Praxisinhabern und Verantwortlichen, die gesetzlichen Vorgaben gezielt auf den eigenen Praxisalltag anzuwenden.

BFSG-Element Bedeutung für Arztpraxen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich Legt fest, dass digitale Angebote von Arztpraxen barrierefrei gestaltet werden müssen
§ 3 Begriffsbestimmungen Definiert zentrale Begriffe wie barrierefreie Informationstechnik und digitale Dienstleistungen
§ 5 Anforderungen an Dienstleistungen Beschreibt technische und inhaltliche Standards für digitale Patientenservices
Abgrenzung zu SGB & DSGVO BFSG regelt ausschließlich digitale Barrierefreiheit, nicht Datenschutz oder Sozialleistungen
  • Das BFSG strukturiert die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Arztpraxen klar.
  • Relevante Paragraphen betreffen digitale Informationsangebote und Online-Dienste.
  • Wichtige Begriffe sind gesetzlich präzise definiert.
  • Abgrenzung zu anderen Gesetzen sorgt für klare Zuständigkeiten.
  • Die Systematik erleichtert die gezielte Umsetzung in der Praxis.

Grundprinzipien und Zielsetzung des BFSG im medizinischen Kontext

Das BFSG verfolgt im medizinischen Kontext klare Leitgedanken: Es soll allen Patientinnen und Patienten einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Services ermöglichen, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Im Zentrum steht dabei die Förderung von Inklusion und Teilhabe, damit jeder Mensch die Angebote einer Arztpraxis uneingeschränkt nutzen kann. Die barrierefreie Gestaltung digitaler Anwendungen ist somit kein Selbstzweck, sondern dient der Verbesserung der Patientenversorgung und der Vermeidung von Diskriminierung.

Im Unterschied zu allgemeinen Zielen der Barrierefreiheit legt das BFSG für Arztpraxen besonderen Wert auf den Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen und digitalen Kommunikationswegen. Die Umsetzung der Grundprinzipien reicht von verständlichen Online-Formularen bis hin zu barrierefreien Terminbuchungen und Informationsmaterialien. Damit wird die digitale Teilhabe speziell im Gesundheitswesen gestärkt und der Praxisalltag für alle Beteiligten erleichtert.

  • Das BFSG fördert Inklusion und Teilhabe im medizinischen Bereich.
  • Gleichberechtigter Zugang zu digitalen Praxisangeboten ist zentrales Ziel.
  • Schwerpunkt liegt auf gesundheitsrelevanten Informationen und Services.
  • Praxisbezug: Barrierefreie Online-Kommunikation und Patientenservices.
  • Abgrenzung zu allgemeinen Barrierefreiheitszielen durch Fokus auf Patientenversorgung.

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Erfolgskriterien und Bewertungssystem nach BFSG für Arztpraxen

Für Arztpraxen legt das BFSG konkrete Erfolgskriterien fest, die den barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten sicherstellen sollen. Die Anforderungen orientieren sich dabei maßgeblich an den internationalen Standards der WCAG 2.1 auf dem Level AA. Diese Kriterien umfassen unter anderem die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Anwendungen – von der Praxiswebsite über Terminbuchungssysteme bis hin zu Patientenportalen.

Das Bewertungssystem des BFSG sieht vor, dass digitale Angebote anhand klar definierter Prüfmaßstäbe bewertet werden. Dazu zählen beispielsweise die Lesbarkeit von Texten, die Nutzbarkeit von Formularen mit assistiven Technologien und die barrierefreie Darstellung von Informationen. Für Arztpraxen bedeutet dies, dass sämtliche digitale Kontakt- und Servicewege regelmäßig auf diese Kriterien überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Erfolgskriterium Bewertung und Relevanz für Arztpraxen
WCAG 2.1 AA-Konformität Maßgeblicher Standard für Websites, Terminbuchung und Patientenportale
Bedienbarkeit von Formularen Formulare müssen mit Tastatur und Screenreader nutzbar sein
Textverständlichkeit Informationen müssen klar und leicht verständlich bereitgestellt werden
Regelmäßige Überprüfung Digitale Angebote sind fortlaufend auf Barrierefreiheit zu prüfen und zu optimieren
  • BFSG fordert die Einhaltung konkreter Erfolgskriterien für digitale Praxisangebote.
  • WCAG 2.1 AA ist der zentrale Prüfmaßstab für digitale Barrierefreiheit.
  • Formulare und Portale müssen für alle Nutzergruppen zugänglich sein.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung digitaler Angebote ist erforderlich.
  • Bewertungssystem des BFSG sorgt für klare Orientierung bei der Umsetzung.

Prüfung und Audit-Logik digitaler Barrierefreiheit in Arztpraxen

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit in Arztpraxen erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst steht die Selbstbewertung im Vordergrund: Praxisinhaber und IT-Verantwortliche prüfen eigenständig, inwieweit ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ergänzend dazu können externe Audits durch spezialisierte Dienstleister beauftragt werden, um eine unabhängige Bewertung zu erhalten. Die Marktüberwachung durch zuständige Behörden bildet eine weitere Kontrollinstanz und kann stichprobenartige Prüfungen vornehmen.

Dokumentationspflichten spielen eine wichtige Rolle: Arztpraxen müssen die Ergebnisse ihrer Prüfungen nachvollziehbar festhalten und bei Bedarf vorlegen können. Für die technische Überprüfung kommen verschiedene Werkzeuge zum Einsatz, darunter automatisierte Prüfprogramme, manuelle Tests und assistive Technologien wie Screenreader. Die Wahl des Prüfverfahrens hängt vom Umfang und der Komplexität der digitalen Angebote ab.

Prüfverfahren Merkmale und Einsatz in der Arztpraxis
Selbstbewertung Eigenständige Überprüfung durch Praxispersonal, praxisnah und flexibel einsetzbar
Externes Audit Unabhängige Bewertung durch Fachstellen, erhöht die Aussagekraft der Prüfung
Marktüberwachung Staatliche Kontrolle auf Basis stichprobenartiger Prüfungen, rechtlich verbindlich
Technische Prüfwerkzeuge Einsatz von Software-Tools und manuellen Tests zur Analyse der Barrierefreiheit
  • Prüfung erfolgt durch Selbstbewertung, externe Audits und Marktüberwachung.
  • Dokumentationspflichten sichern die Nachvollziehbarkeit der Prüfungen.
  • Verschiedene Prüfwerkzeuge unterstützen die Analyse digitaler Barrierefreiheit.
  • Die Wahl des Prüfverfahrens richtet sich nach Komplexität und Ressourcen.
  • Regelmäßige Überprüfung ist für Arztpraxen verpflichtend.

Konkrete Umsetzung der BFSG-Anforderungen in der Arztpraxis

Die praktische Umsetzung der BFSG-Anforderungen in Arztpraxen erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme der bestehenden digitalen Angebote, um Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Anschließend werden konkrete Maßnahmen geplant und umgesetzt, etwa die Überarbeitung der Praxiswebsite, die barrierefreie Gestaltung von Online-Terminbuchungen oder die Optimierung von Patientenportalen. Die Integration von Barrierefreiheit in bestehende IT-Strukturen kann meist schrittweise erfolgen, wobei technische und inhaltliche Anpassungen Hand in Hand gehen.

Praxisbeispiele zeigen, dass häufig Anpassungen bei der Farbgestaltung, der Bedienbarkeit von Formularen und der Bereitstellung alternativer Textinhalte erforderlich sind. Auch die Einbindung von Vorlesefunktionen oder die Verbesserung der Navigation tragen dazu bei, digitale Services für alle Patientengruppen zugänglich zu machen. Die kontinuierliche Überprüfung und das frühzeitige Einbinden von Barrierefreiheit in IT-Prozesse erleichtern die nachhaltige Umsetzung.

Umsetzungsweg Lösungsansatz für die Arztpraxis
Schrittweise Integration Anpassung bestehender Systeme in mehreren Etappen, beginnend mit den wichtigsten Angeboten
Technische Optimierung Verbesserung von Navigation, Kontrasten und Formularen für bessere Zugänglichkeit
Inhaltliche Überarbeitung Bereitstellung klar verständlicher Informationen und alternativer Textangebote
Praxisbeispiel: Terminbuchung Barrierefreie Gestaltung der Online-Terminvergabe, z. B. durch Tastaturbedienbarkeit
  • Umsetzung erfolgt schrittweise und orientiert sich an den wichtigsten Praxisangeboten.
  • Technische und inhaltliche Anpassungen sind gleichermaßen relevant.
  • Praxisbeispiele verdeutlichen typische Anpassungsbedarfe.
  • Frühzeitige Integration von Barrierefreiheit erleichtert die Umsetzung.
  • Regelmäßige Überprüfung sichert nachhaltige Verbesserungen.

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Regulatorische Einordnung des BFSG für Arztpraxen

Das BFSG ergänzt die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Gesundheitswesen und setzt gezielt bei der digitalen Barrierefreiheit von Arztpraxen an. Im Unterschied zu anderen Vorschriften wie der BITV 2.0, die vor allem für öffentliche Stellen gilt, richtet sich das BFSG ausdrücklich auch an privatwirtschaftlich organisierte medizinische Einrichtungen. Damit werden Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und größere medizinische Versorgungszentren gleichermaßen in die Pflicht genommen.

Der Geltungsbereich des BFSG ist praxisgrößenunabhängig, allerdings können Umfang und Komplexität der Umsetzung je nach Praxisstruktur variieren. Für Arztpraxen gelten spezifische Übergangsfristen und Stichtage, innerhalb derer die Anforderungen umgesetzt werden müssen. Diese Vorgaben wirken sich direkt auf die Praxisorganisation aus, da Anpassungen an digitalen Angeboten und interne Abläufe rechtzeitig geplant und umgesetzt werden sollten, um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten.

Regelung Bedeutung für Arztpraxen
BFSG Verpflichtet alle Arztpraxen zur digitalen Barrierefreiheit, unabhängig von der Praxisgröße
BITV 2.0 Gilt primär für öffentliche Stellen, BFSG erweitert die Anforderungen auf private Praxen
Übergangsfristen Setzen verbindliche Zeiträume für die Umsetzung der BFSG-Anforderungen
Praxisorganisation Erfordert Anpassung interner Abläufe und frühzeitige Planung der Maßnahmen
  • BFSG ergänzt und erweitert bestehende Vorschriften zur Barrierefreiheit.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle Praxisgrößen im medizinischen Bereich.
  • Übergangsfristen machen rechtzeitige Planung notwendig.
  • Unterschiede zu BITV 2.0 betreffen vor allem die Zielgruppen.
  • Die Umsetzung beeinflusst die tägliche Praxisorganisation.

Typische Herausforderungen und Fehlerquellen bei der BFSG-Umsetzung in Arztpraxen

Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen in Arztpraxen ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Häufig fehlen intern die technischen Ressourcen oder das notwendige Know-how, um digitale Barrierefreiheit konsequent umzusetzen. Besonders bei der Integration neuer Funktionen in bestehende Systeme oder bei der Anpassung von Praxiswebsites treten technische Stolpersteine auf. Auch organisatorische Hürden wie unklare Zuständigkeiten oder fehlende Zeitfenster für die Umsetzung verzögern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Typische Fehlerquellen sind beispielsweise nicht barrierefreie Formulare, fehlende Alternativtexte für Grafiken oder eine unzureichende Farbkontrastgestaltung. Häufig werden auch die Bedürfnisse von Nutzern mit assistiven Technologien nicht ausreichend berücksichtigt. Lösungsansätze bestehen in der gezielten Schulung des Personals, dem Einsatz spezialisierter Dienstleister und der frühzeitigen Integration von Barrierefreiheit in alle Digitalprojekte.

Herausforderung/Fehlerquelle Lösungsansatz
Fehlende technische Ressourcen Externe Unterstützung durch IT-Dienstleister oder spezialisierte Berater
Unklare Verantwortlichkeiten Klare Zuweisung von Aufgaben und regelmäßige Abstimmung im Team
Fehlerhafte Formularbedienung Testen der Formulare mit Screenreadern und Anpassung an WCAG 2.1 AA
Unzureichende Schulung Gezielte Fortbildungen zu digitaler Barrierefreiheit für das Praxispersonal
  • Technische und organisatorische Herausforderungen verzögern die Umsetzung.
  • Fehlende Ressourcen und Know-how sind häufige Barrieren.
  • Typische Fehler betreffen Formulare, Alternativtexte und Kontraste.
  • Schulungen und externe Unterstützung helfen, Fehlerquellen zu vermeiden.
  • Klare Zuständigkeiten sind für die erfolgreiche Umsetzung entscheidend.

Barrierefreie Kommunikation und digitale Patientenservices in der Arztpraxis

Barrierefreie Kommunikation ist ein zentraler Aspekt digitaler Patientenservices in der Arztpraxis. Dazu zählen insbesondere die barrierefreie Gestaltung von Terminbuchungssystemen und Kontaktformularen, die für alle Patientengruppen nutzbar sein müssen. Patienteninformationen sollten in klar verständlicher Sprache, kontrastreicher Darstellung und mit unterstützenden Medien wie Vorlesefunktionen bereitgestellt werden. Die Integration assistiver Technologien, etwa Screenreader oder Vergrößerungssoftware, unterstützt Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen im Praxisalltag.

Bei der Bereitstellung sensibler Gesundheitsdaten gelten besondere Anforderungen: Die Informationen müssen nicht nur barrierefrei, sondern auch datenschutzkonform übermittelt werden. Praxisbeispiele zeigen, dass etwa barrierefreie Online-Terminvergaben, mehrsprachige Informationsangebote und anpassbare Schriftgrößen die digitale Kommunikation deutlich verbessern. Durch regelmäßige Tests und die Einbindung von Nutzern mit Behinderungen lassen sich diese Services kontinuierlich optimieren.

Digitaler Service Barrierefreie Umsetzung in der Arztpraxis
Terminbuchung Tastaturbedienbarkeit, klare Fehlermeldungen, Unterstützung für Screenreader
Kontaktformulare Beschriftete Felder, logische Tab-Reihenfolge, verständliche Hinweise
Patienteninformationen Einfache Sprache, kontrastreiche Darstellung, alternative Medienformate
Umgang mit Gesundheitsdaten Barrierefreie Zugänglichkeit bei Einhaltung der Datenschutzanforderungen
  • Barrierefreie Kommunikation umfasst Terminbuchung, Formulare und Patienteninformationen.
  • Assistive Technologien unterstützen die Nutzung digitaler Services im Praxisalltag.
  • Besondere Anforderungen gelten für die barrierefreie Bereitstellung sensibler Gesundheitsdaten.
  • Praxisbeispiele zeigen, wie digitale Angebote inklusiv gestaltet werden können.
  • Regelmäßige Tests und Nutzerfeedback sichern die Qualität der digitalen Patientenservices.

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Verantwortlichkeiten und Pflichten für Praxisinhaber nach BFSG

Praxisinhaber tragen nach dem BFSG die Hauptverantwortung für die digitale Barrierefreiheit aller relevanten Angebote ihrer Praxis. Sie sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, die Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren und alle Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch wenn einzelne Aufgaben an IT-Dienstleister delegiert werden, bleibt die Gesamtverantwortung bei der Praxisleitung. Eine klare Aufgabenverteilung, regelmäßige Abstimmungen und die Kontrolle externer Leistungen sind daher unerlässlich.

Zu den zentralen Pflichten zählen die fortlaufende Überprüfung der digitalen Angebote, die Dokumentation aller Umsetzungsmaßnahmen und die Bereitstellung von Nachweisen gegenüber Aufsichtsbehörden. Werden die Anforderungen nicht beachtet, drohen je nach Ausmaß der Verstöße organisatorische und wirtschaftliche Risiken, etwa durch Nachbesserungspflichten oder Reputationsverluste.

Verantwortlichkeit/Pflicht Bedeutung für die Praxisorganisation
Praxishaber Gesamtverantwortung, Überwachung und Dokumentation der Barrierefreiheit
IT-Dienstleister Technische Umsetzung nach Vorgaben der Praxis, regelmäßige Abstimmung erforderlich
Delegation und Kontrolle Aufgabenübertragung möglich, Kontrolle und Nachweisführung bleiben Pflicht der Praxis
Dokumentationspflicht Alle Maßnahmen und Prüfungen sind nachvollziehbar zu erfassen und bereitzuhalten
Risiken bei Nichtbeachtung Gefahr von Nachbesserungen, behördlichen Maßnahmen oder Reputationsverlust
  • Praxishaber sind für die digitale Barrierefreiheit und deren Kontrolle verantwortlich.
  • IT-Dienstleister setzen Maßnahmen um, Praxisleitung bleibt in der Pflicht.
  • Dokumentation und Nachweispflicht sind zentrale Aufgaben.
  • Delegation entbindet nicht von der Gesamtverantwortung.
  • Nichtbeachtung kann organisatorische und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen.

Zukunftsausblick: Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind in Arztpraxen insbesondere die folgenden digitalen Angebote betroffen:

  • Praxiswebsites mit Informationen zu Leistungen, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
  • Online-Terminbuchungssysteme
  • Digitale Patientenportale für Befunde, Rezepte oder Kommunikation
  • Elektronische Anamnesebögen und Formulare
  • Informationsmaterialien zum Download

Nicht betroffen sind rein interne Systeme ohne Patientenzugang, etwa interne Verwaltungssoftware. Branchenspezifisch relevant ist, dass auch telemedizinische Angebote und digitale Aufklärungsplattformen unter die Regelungen fallen.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt für Arztpraxen eine verbindliche Grundlage dar, digitale Angebote für alle Patientengruppen zugänglich zu machen. Die Umsetzung betrifft nicht nur Websites, sondern auch Terminbuchungen, Patientenportale und digitale Formulare. Praxisinhaber stehen vor der Aufgabe, technische und organisatorische Anforderungen strukturiert zu erfüllen, Verantwortlichkeiten zu klären und die Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wesentlich ist, die gesetzlichen Vorgaben frühzeitig in die Praxisorganisation zu integrieren und regelmäßig zu überprüfen. Unterstützung durch IT-Dienstleister, gezielte Schulungen und der Einsatz geeigneter Prüfwerkzeuge erleichtern die Umsetzung im Alltag. Durch eine konsequente Ausrichtung auf Barrierefreiheit profitieren Praxen langfristig von einer höheren Patientenzufriedenheit und stärken ihre Position im digitalen Gesundheitswesen.

  • Das BFSG verpflichtet Arztpraxen zur digitalen Barrierefreiheit.
  • Technische, organisatorische und dokumentarische Maßnahmen sind erforderlich.
  • Frühzeitige Planung und kontinuierliche Anpassung sichern nachhaltigen Erfolg.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Anforderungen des BFSG gelten für Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen gleichermaßen, jedoch unterscheiden sich die Umsetzung und Verantwortlichkeiten. In Gemeinschaftspraxen müssen Aufgaben klar verteilt und koordiniert werden, was einen höheren Abstimmungsaufwand und oft mehr Ressourcen erfordert. Größere Praxen stehen zudem vor der Herausforderung, komplexere IT-Strukturen und ein breiteres Serviceangebot barrierefrei zu gestalten.

Die Anforderungen des BFSG gelten für Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen gleichermaßen, jedoch unterscheiden sich die Umsetzung und Verantwortlichkeiten. In Gemeinschaftspraxen müssen Aufgaben klar verteilt und koordiniert werden, was einen höheren Abstimmungsaufwand und oft mehr Ressourcen erfordert. Größere Praxen stehen zudem vor der Herausforderung, komplexere IT-Strukturen und ein breiteres Serviceangebot barrierefrei zu gestalten.

Für Arztpraxen gilt als zentraler Stichtag der 28. Juni 2025: Bis zu diesem Datum müssen digitale Angebote die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllen. Übergangsfristen oder Ausnahmen sind abhängig von Angebotstyp und technischer Umsetzbarkeit möglich, etwa bei sehr spezifischen Anwendungen. Unterschiede nach Praxisgröße bestehen in der Regel nicht, alle Praxisformen sind gleichermaßen betroffen.

Eine Arztpraxis kann die Barrierefreiheit ihrer Website mit automatisierten Prüfwerkzeugen, manuellen Tests (z. B. Tastaturnavigation, Screenreader) und Checklisten selbst überprüfen. IT-Dienstleister unterstützen bei der technischen Analyse und Umsetzung, benötigen jedoch klare Vorgaben und regelmäßigen Austausch mit der Praxisleitung. Wer die Prüfung vollständig auslagert, sollte sicherstellen, dass die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert und intern überprüft werden.

Externe IT-Dienstleister unterstützen Praxen bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen, indem sie technische Prüfungen durchführen, Optimierungsvorschläge machen und Anpassungen umsetzen. Für die Eigenprüfung können Praxisinhaber Tools wie WAVE, axe oder Listen mit WCAG-Checkpunkten nutzen. Die Selbstbewertung stößt jedoch an Grenzen, etwa bei komplexen Anwendungen oder speziellen Barrierefreiheitsanforderungen – hier empfiehlt sich die Einbindung von Fachleuten.

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