Sie kommen aus dem öffentlichen Sektor?

Leichte Sprache – verständlich für alle und gesetzeskonform

Öffentliche Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, die wesentlichen Inhalte ihrer Webseite in Leichter Sprache bereitzustellen. Wir übernehmen das für Sie: gesetzeskonform und ohne Mehraufwand für Ihr Team.

Ihre Inhalte verständlich für alle.

Leichte Sprache: klare Regeln für gute Verständlichkeit

Leichte Sprache folgt klar definierten Regeln: kurze Sätze, ein Gedanke pro Satz, keine Fremdwörter oder komplizierten Formulierungen. Dazu kommen feste Vorgaben für das Layout, etwa beim Zeilenabstand. So wird sichergestellt, dass die Texte für alle Nutzer:innen gut verständlich sind.

Geprüft von Menschen, für die es zählt

Jeder Text in Leichter Sprache wird vor Auslieferung von einer Prüfgruppe, bestehend aus echten Menschen mit Einschränkungen, kontrolliert. So stellen wir sicher, dass die Inhalte wirklich verständlich sind, nicht nur formal den Regeln entsprechen.

Einmaliger Festpreis

Die einmalige Erstellung Ihres Textes in Leichter Sprache erhalten Sie zum Festpreis von 950 € netto, unabhängig vom Umfang Ihrer Webseite.

Direkt in der AccessGO App – für registrierte Nutzer: Zum Leichte Sprache-Service (LINK)

Leichte Sprache: Was ist rechtlich vorgeschrieben?

Was schreibt § 4 BITV 2.0 konkret vor?

Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen dazu, die wesentlichen Inhalte ihrer Webseite zusätzlich in Leichter Sprache bereitzustellen, damit Nutzer:innen in einfachen, klar verständlichen Sätzen erfahren, worum es auf der Seite geht.

Verständliche Hinweise zur Navigation

Auch die wesentlichen Hinweise zur Navigation müssen in Leichter Sprache erklärt werden, damit sich Nutzer:innen mit Lese- oder Verständnisschwierigkeiten selbstständig auf der Webseite zurechtfinden.

Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache

Zusätzlich ist der wesentliche Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache bereitzustellen, damit Besucher:innen nachvollziehen können, wie barrierefrei Ihre Webseite gestaltet ist.

Mit unserem Service erfüllen Sie diese Vorgabe zuverlässig, ohne selbst Fachwissen zur Leichten Sprache aufbauen zu müssen.

Leichte Sprache für Ihre Website? So einfach geht's

Über 1000 Kommunen und Organisationen vertrauen bereits auf uns. ​

Fragen zur Barrierefreiheit? Wir sind für Sie da.

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oder

Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Barrierefreiheit mit AccessGO.

Was kostet der Leichte Sprache-Service?

Die Erstellung erfolgt zum Festpreis von 950 €, unabhängig vom Umfang Ihrer Webseite.

Für öffentliche Einrichtungen ja: Die BITV 2.0 verpflichtet dazu, die wesentlichen Inhalte einer Webseite in Leichter Sprache bereitzustellen.

Der Text erklärt Ihren Nutzer:innen in Leichter Sprache, wo sie sich auf Ihrer Webseite befinden, was sie dort finden, wie sie navigieren und wie es um die Barrierefreiheit der Seite steht.

Sie können den Text selbst auf Ihrer Seite einfügen oder unser Code-Snippet nutzen, das die formalen Vorgaben der Leichten Sprache, etwa beim Zeilenabstand, automatisch berücksichtigt.

Leichte Sprache folgt festen Regeln, auch bei der Darstellung – etwa beim Zeilenabstand. Nur mit korrekter Formatierung ist der Text für die Zielgruppe gut lesbar.

Ja. Der Leichte Sprache-Service steht registrierten Nutzern zur Verfügung und ist direkt über das Hauptmenü der AccessGO App erreichbar.

Ja. Jeder Text wird vor der Auslieferung von einer Prüfgruppe kontrolliert. So stellen wir sicher, dass er verständlich ist und den Regeln der Leichten Sprache entspricht.

Ja. Sobald sich der Originaltext auf Ihrer Webseite inhaltlich ändert, sollte auch der Leichte-Sprache-Text angepasst werden, damit beide Fassungen übereinstimmen. Kontaktieren Sie uns einfach bei Änderungen.