Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – doch die meisten touristischen Anbieter sind nicht vorbereitet. Eine aktuelle Analyse der Deutschen Gesellschaft für Barrierefreiheit (DGfB) zeigt: 93 Prozent der Webseiten im Tourismus weisen noch signifikante Barrieren auf, weniger als 0,5 Prozent verfügen über eine vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung. Deshalb hat sie mit AccessGO eine einfache und kostengünstige Lösung entwickelt, mit der vor allem kleine und mittelständische Tourismusbetriebe sowie Reiseveranstalter ihre Webseiten barrierefrei anzeigen können.
Das DSGVO-konforme Plugin optimiert Webseiten automatisch im Hintergrund, passt die Darstellung für Nutzer mit Einschränkungen individuell an und generiert eine Barrierefreiheitserklärung – ohne technischen Aufwand für die Betreiber. „Gerade im Tourismusbereich sind viele Unternehmen betroffen, selbst wenn sie sich nicht als große Player sehen. Wegen der oft niedrigen Margen überschreiten auch kleinere Veranstalter, Reisebüros und Hotels schnell die relevante Umsatzgrenze von zwei Millionen Euro – und damit die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit“, erklärt Matthias Wirz, Gründer und Geschäftsführer.
Gesetzliche Pflicht trifft auf fehlende Vorbereitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Besonders betroffen sind Hotels, Pensionen, Reiseveranstalter, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Mobilitätsanbieter wie Bahn-, Bus- und Mietwagenportale. Doch die Realität zeigt: Die Branche ist nahezu unvorbereitet.
„Die Anforderungen sind da, die Frist läuft, aber die meisten Unternehmen haben noch keine Lösung. Wir machen es einfach: Einmal AccessGO einbinden, und in wenigen Minuten haben Sie wesentlich günstiger mehr für die Barrierefreiheit getan, als andere Unternehmen in Monaten an Entwicklung und fünfstelligen Investitionen“, so Wirz.
Tourismusbranche unterschätzt Potenzial von Barrierefreiheit
Es geht nicht nur um Pflichterfüllung – eine barrierefreie Webseite ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Denn über 10 Prozent der Deutschen haben Einschränkungen und werden bislang nicht ausreichend von der Tourismusbranche angesprochen. Gleichzeitig belohnen Suchmaschinen barrierefreie Webseiten mit besseren Rankings. „Aus meiner Erfahrung bei bookingkit weiß ich, dass viele Menschen mit Einschränkungen an der Buchung scheitern, weil die Webseite nicht barrierefrei ist. Mit AccessGO beseitigen Tourismusunternehmen diese entscheidende Hürde und erschließen bislang ausgeschlossene Zielgruppen“, so Wirz.
Weitere Informationen & Test:
Unternehmen können auf www.accessgo.de direkt testen, ob ihre Webseite barrierefrei sein muss und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Über AccessGO
AccessGO ist eine Marke der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH und bietet eine Komplettlösung für digitale Barrierefreiheit.
Unternehmen und öffentliche Institutionen können mit AccessGO ihre Webseiten schnell und einfach barrierefrei gestalten. Die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme Lösung hilft dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab 2025 umzusetzen und optimiert Webseiten automatisch nach den WCAG 2.1 AA-Standards.
Mit Besucher-Plugin, automatischer Optimierung, Monitoring-Tools und individuell generierten Barrierefreiheitserklärungen sorgt AccessGO für eine nachhaltige Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit – ohne technischen Aufwand und mit messbaren Vorteilen für SEO und Nutzerfreundlichkeit.