Barrierefreie Software ist so gestaltet, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen zum Beispiel Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Der Begriff bezieht sich sowohl auf Webanwendungen als auch auf Desktop-Software, mobile Apps oder betriebsinterne Systeme.
Je nach Anwendungsfall und Nutzergruppe gelten unterschiedliche Anforderungen. Für öffentlich zugängliche Softwarelösungen sind unter anderem folgende Punkte relevant:
Die Anforderungen sind insbesondere in der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1 AA definiert – diese gelten auch für Softwarelösungen, nicht nur für Websites.
Wenn Ihre Software für Kundinnen und Kunden öffentlich zugänglich ist oder intern von Menschen mit Einschränkungen genutzt wird, sollten Sie Barrierefreiheit frühzeitig mitdenken – idealerweise bereits in der Entwicklung (Stichwort: „Accessibility by Design“). Auch bestehende Software kann in vielen Fällen nachgerüstet oder durch barrierefreie Alternativen ersetzt werden.
Für öffentlich zugängliche Softwarelösungen, insbesondere wenn diese im Geltungsbereich des BFSG oder anderer Vorschriften liegen.
Es gibt spezialisierte Testtools und Prüfverfahren – oft lohnt sich auch ein externer Accessibility Audit.
Die wichtigsten Grundlagen sind die WCAG 2.1 AA und die EU-Norm EN 301 549.
Je nach System: überarbeiten, ergänzen oder durch barrierefreie Lösungen ersetzen. AccessGO kann bei Weblösungen ein sinnvoller Einstieg sein.
Ob gesetzliche Anforderungen, technische Details oder allgemeine Orientierung – unsere Expert:innen beraten Sie persönlich, unkompliziert und kostenlos und zeigen Ihnen auch unsere Softwarelösung im Detail.
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