Barrierefreiheit bei Software – Anforderungen und Umsetzung

Was ist barrierefreie Software?

Barrierefreie Software ist so gestaltet, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen zum Beispiel Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Der Begriff bezieht sich sowohl auf Webanwendungen als auch auf Desktop-Software, mobile Apps oder betriebsinterne Systeme.

Warum ist Barrierefreiheit bei Software wichtig?

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wie dem BFSG oder der EU-Norm EN 301 549
  • Inklusive Teilhabe und chancengleicher Zugang zu digitalen Angeboten
  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit für alle – auch ohne Einschränkungen
  • Erweiterung der Zielgruppe und positive Außenwirkung

Welche Anforderungen gelten?

Je nach Anwendungsfall und Nutzergruppe gelten unterschiedliche Anforderungen. Für öffentlich zugängliche Softwarelösungen sind unter anderem folgende Punkte relevant:

  • Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien
  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
  • Hohe Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen
  • Klare Struktur und verständliche Sprache
  • Alternative Texte für Bilder und Grafiken
  • Fehlermeldungen verständlich und gut auffindbar

 

Die Anforderungen sind insbesondere in der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1 AA definiert – diese gelten auch für Softwarelösungen, nicht nur für Websites.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Ihre Software für Kundinnen und Kunden öffentlich zugänglich ist oder intern von Menschen mit Einschränkungen genutzt wird, sollten Sie Barrierefreiheit frühzeitig mitdenken – idealerweise bereits in der Entwicklung (Stichwort: „Accessibility by Design“). Auch bestehende Software kann in vielen Fällen nachgerüstet oder durch barrierefreie Alternativen ersetzt werden.

Passende Fragen unserer Kunden

Für welche Software gilt die Barrierefreiheitspflicht?

Für öffentlich zugängliche Softwarelösungen, insbesondere wenn diese im Geltungsbereich des BFSG oder anderer Vorschriften liegen.

Es gibt spezialisierte Testtools und Prüfverfahren – oft lohnt sich auch ein externer Accessibility Audit.

Die wichtigsten Grundlagen sind die WCAG 2.1 AA und die EU-Norm EN 301 549.

Je nach System: überarbeiten, ergänzen oder durch barrierefreie Lösungen ersetzen. AccessGO kann bei Weblösungen ein sinnvoller Einstieg sein.

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