Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Dazu zählen unter anderem Websites, Buchungssysteme und Apps, wenn sich das Angebot an Endverbraucher richtet und bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Bei Verstößen gegen das BFSG sind verschiedene Sanktionen möglich – je nach Bundesland und Zuständigkeit der Behörden. Folgende Konsequenzen gelten als wahrscheinlich:
Die genaue Höhe von Bußgeldern ist noch nicht bundeseinheitlich geregelt, kann aber – wie bei Datenschutzverstößen – deutlich ausfallen. Auch die DSGVO wurde zunächst unterschätzt, ehe Milliardenstrafen verhängt wurden.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das BFSG verbindlich – ohne weitere Übergangsfrist.
Verwarnungen, Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsverluste sind möglich. Genaue Summen sind abhängig von Behörde und Einzelfall.
In vielen Fällen setzen Behörden zunächst eine Frist zur Beseitigung von Mängeln – bei Missachtung drohen Sanktionen.
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