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Die Barrierefreiheitserklärung ist ein zentrales Element für die gesetzeskonforme Gestaltung von Websites. Sie informiert Besucher transparent über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, zeigt bestehende Einschränkungen auf und beschreibt, wie Nutzer Barrieren melden können. Damit trägt die Erklärung zur Barrierefreiheit maßgeblich zur Nutzerorientierung und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bei.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen praxisnahen Überblick zu Aufbau, Pflichtinhalten und Umsetzung der Barrierefreiheitserklärung. Sie erfahren, welche typischen Fehler und Herausforderungen es zu vermeiden gilt und worauf bei unterschiedlichen Website-Typen und Branchen besonders zu achten ist.
Eine Barrierefreiheitserklärung folgt einer klaren Systematik und ist strukturiert aufgebaut, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Zu den Pflichtbestandteilen zählen Angaben zum Geltungsbereich, eine Beschreibung des aktuellen Stands der Barrierefreiheit, Hinweise auf nicht barrierefreie Inhalte, Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen sowie Informationen zum Durchsetzungsverfahren. Die genaue Gliederung orientiert sich an Vorgaben wie der BITV 2.0, der WCAG 2.1 AA und dem BFSG.
Zwischen öffentlichen und privaten Anbietern bestehen Unterschiede: Für öffentliche Stellen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend und inhaltlich stärker reglementiert. Private Anbieter sind je nach Anwendungsbereich und Gesetzgebung unterschiedlich verpflichtet, sollten jedoch ebenfalls eine transparente barrierefreiheit erklärung bereitstellen, wenn sie unter die entsprechenden Regelungen fallen. Die Barrierefreiheitserklärung steht dabei eigenständig neben anderen Pflichtinformationen wie Impressum oder Datenschutzerklärung und darf nicht mit diesen vermischt werden.
| Bestandteil | Beschreibung und Unterschiede |
|---|---|
| Geltungsbereich | Welche Teile der Website oder Anwendung die Erklärung zur Barrierefreiheit abdeckt; bei öffentlichen Stellen Pflicht, bei privaten abhängig vom Anwendungsbereich |
| Stand der Barrierefreiheit | Angabe, ob die Website teilweise, vollständig oder nicht barrierefrei ist; für beide Anbietergruppen empfohlen, bei öffentlichen Stellen Pflicht |
| Kontakt und Feedback | Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden; für öffentliche Anbieter verpflichtend, für private je nach Gesetzeslage |
| Durchsetzungsverfahren | Informationen zur Beschwerdestelle; Pflicht für öffentliche Stellen, optional für private Anbieter |
| Abgrenzung zu anderen Pflichtinformationen | Barrierefreiheitserklärung ist eigenständig und nicht Teil von Impressum oder Datenschutzerklärung |
Die Barrierefreiheitserklärung verfolgt das zentrale Ziel, Transparenz über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit einer Website zu schaffen. Sie dient nicht als Werbemittel, sondern als sachliche Information für Nutzer und erfüllt damit eine wesentliche Informationspflicht. Nutzer erhalten so Klarheit darüber, welche Inhalte zugänglich sind, welche Barrieren bestehen und wie sie bei Bedarf Unterstützung erhalten können.
Ein weiteres Leitprinzip ist die Nachvollziehbarkeit durch Selbstbewertung: Die Angaben in der Erklärung beruhen auf einer systematischen Überprüfung der Website und dienen zugleich als Nachweis gegenüber Aufsichtsstellen. Damit grenzt sich die Barrierefreiheitserklärung klar von rein werblichen Aussagen ab, da sie auf überprüfbaren Fakten und einer nachvollziehbaren Dokumentation basiert.
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Für eine wirksame Barrierefreiheitserklärung sind Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit zentrale Anforderungen. Die Erklärung muss so gestaltet sein, dass Dritte – etwa Prüfstellen oder Nutzer – die Angaben leicht nachvollziehen und überprüfen können. Dies betrifft sowohl die Beschreibung des aktuellen Stands der Barrierefreiheit als auch die Dokumentation der zugrunde liegenden Bewertung.
Zu den Erfolgskriterien zählen die vollständige und korrekte Darstellung aller gesetzlich geforderten Inhalte nach WCAG 2.1 AA, BITV 2.0 und BFSG. Ein Bewertungssystem gibt an, ob eine Website vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei ist, und benennt konkret, welche Bereiche betroffen sind. Beispiele für Bewertungskategorien sind „vollständig barrierefrei“, „teilweise barrierefrei“ und „nicht barrierefrei“. Die Bewertung muss nachvollziehbar begründet und mit konkreten Beispielen oder Prüfberichten unterlegt sein.
| Erfolgskriterium | Bewertungskategorie/Bezug |
|---|---|
| Vollständigkeit der Angaben | Alle Pflichtinhalte nach WCAG, BITV 2.0 und BFSG enthalten |
| Nachvollziehbarkeit | Prüfbare Angaben, transparente Bewertungsmethodik |
| Korrektheit der Bewertung | Kategorien: vollständig, teilweise, nicht barrierefrei; auf Basis aktueller Prüfungen |
| Begründung und Beispiele | Konkrete Hinweise auf Barrieren oder erfüllte Anforderungen |
| Dokumentation der Selbstbewertung | Verweis auf Prüfberichte oder Bewertungsdatum |
Die Prüfung einer Barrierefreiheitserklärung kann intern durch das Unternehmen selbst oder extern durch spezialisierte Prüfstellen und Behörden erfolgen. Bei der internen Überprüfung liegt der Fokus auf einer eigenständigen und kontinuierlichen Kontrolle der Inhalte, wobei alle Änderungen und Bewertungen sorgfältig dokumentiert werden müssen. Externe Audits werden in der Regel von Überwachungsstellen oder Prüfbehörden durchgeführt, die eine unabhängige Bewertung der Angaben vornehmen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben überprüfen.
Sowohl bei interner als auch bei externer Prüfung besteht eine umfassende Dokumentations- und Nachweispflicht. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen nachvollziehbar festgehalten und bei Bedarf vorgelegt werden können. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in der Barrierefreiheitserklärung können zu Beanstandungen, Nachbesserungsaufforderungen oder weiteren Konsequenzen durch Aufsichtsbehörden führen.
| Interne Prüfung | Externe Prüfung |
|---|---|
| Eigenverantwortliche Kontrolle durch das Unternehmen | Unabhängige Bewertung durch Prüfstellen/Behörden |
| Laufende Aktualisierung und Dokumentation erforderlich | Einmalige oder periodische Audits, meist mit Prüfbericht |
| Flexibilität bei der Methodik, aber Nachweispflicht | Standardisierte Verfahren und gesetzliche Prüfmaßstäbe |
| Risiko interner Fehleinschätzung | Objektive Feststellung von Mängeln und Pflichten zur Nachbesserung |
Die praktische Umsetzung der Barrierefreiheitserklärung beginnt mit einer strukturierten Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise: Zunächst werden alle relevanten Informationen zur Barrierefreiheit der Website gesammelt und bewertet. Anschließend erfolgt die redaktionelle Ausarbeitung der Erklärung, wobei auf klare, verständliche Sprache und eine übersichtliche Gliederung geachtet werden sollte. Nach der Fertigstellung wird die Erklärung technisch in die Website integriert, idealerweise an gut sichtbarer Stelle, beispielsweise im Footer oder über einen eigenen Menüpunkt. Eine regelmäßige Aktualisierung ist unerlässlich, um Veränderungen im Barrierefreiheitsstatus zeitnah abzubilden.
Je nach Website-Typ unterscheiden sich die Anforderungen und Möglichkeiten der technischen und redaktionellen Umsetzung. Für umfangreiche Unternehmenswebsites empfiehlt sich eine zentrale, leicht auffindbare Barrierefreiheitserklärung mit detaillierten Angaben. Bei kleineren Webseiten oder Webanwendungen kann die Erklärung kompakter ausfallen, muss aber dennoch alle Pflichtinhalte abdecken. Wichtig ist in jedem Fall eine barrierefreie Gestaltung der Erklärung selbst, damit sie für alle Nutzer zugänglich ist.
| Website-Typ | Umsetzungsempfehlung |
|---|---|
| Unternehmenswebsite | Ausführliche Erklärung, zentrale Platzierung im Footer, regelmäßige Aktualisierung |
| Webanwendung/Portal | Integration über eigenes Menü, technische Hinweise zu Barrieren, Fokus auf Bedienbarkeit |
| Kleine Website/One-Pager | Kompakte Erklärung, direkte Verlinkung, dennoch vollständige Pflichtinhalte |
| Shop-System | Hinweis im Kundenbereich, Anpassung an dynamische Inhalte, klare Sprache |
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Die regulatorische Einordnung der Barrierefreiheitserklärung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. In Deutschland sind insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) maßgeblich, während auf europäischer Ebene die EU-Richtlinie 2016/2102 den Rahmen vorgibt. Diese Regelwerke bestimmen, wer zur Veröffentlichung einer Erklärung verpflichtet ist, welche Inhalte erforderlich sind und welche Fristen einzuhalten sind.
In Deutschland sind vor allem öffentliche Stellen zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung verpflichtet. Das BFSG erweitert die Verpflichtung ab 2025 auch auf viele private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Unterschiede zur EU bestehen insbesondere bei Übergangsregelungen und der konkreten Umsetzungspflicht. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist von anderen gesetzlichen Informationspflichten wie Impressum oder Datenschutzerklärung klar zu trennen, da sie gesonderten inhaltlichen und formalen Anforderungen unterliegt.
| Regelwerk/Region | Verpflichtete und Fristen |
|---|---|
| BITV 2.0 (Deutschland) | Öffentliche Stellen, ab 2025 auch viele private Anbieter; Fristen abhängig vom Website-Typ |
| BFSG (Deutschland) | Private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen ab 28. Juni 2025 |
| EU-Richtlinie 2016/2102 | Alle öffentlichen Stellen in EU-Mitgliedstaaten; nationale Fristen und Übergangsregelungen |
| Abgrenzung zu anderen Pflichten | Barrierefreiheitserklärung ist eigenständige Pflicht, keine Überschneidung mit Impressum/Datenschutz |
Bei der Erstellung und Pflege einer Barrierefreiheitserklärung treten in der Praxis immer wieder typische Herausforderungen auf. Zu den häufigsten Fehlern zählen unvollständige oder ungenaue Angaben zu Ausnahmen, unklare Formulierungen oder veraltete Informationen. Auch die technische Einbindung wird oft vernachlässigt, etwa wenn die Erklärung schwer auffindbar ist oder selbst nicht barrierefrei gestaltet wurde. Besonders problematisch sind fehlende oder nicht funktionierende Kontaktmöglichkeiten, da Nutzer dadurch keine Rückmeldung zu Barrieren geben können.
Um diese Fehlerquellen zu vermeiden, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen: Die Inhalte sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, Ausnahmen klar und nachvollziehbar beschrieben sein und die Erklärung technisch wie redaktionell barrierefrei umgesetzt werden. Kontaktmöglichkeiten müssen eindeutig und leicht zugänglich angegeben werden, damit Nutzer bei Bedarf Unterstützung erhalten. Eine Checkliste für die redaktionelle und technische Umsetzung kann helfen, typische Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
| Fehlerquelle | Empfohlene Vorgehensweise |
|---|---|
| Unklare oder fehlende Angaben zu Ausnahmen | Ausnahmen konkret und verständlich beschreiben, nachvollziehbar begründen |
| Veraltete Informationen | Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung fest einplanen |
| Technische Einbindung mangelhaft | Barrierefreiheitserklärung gut sichtbar und barrierefrei platzieren |
| Fehlende Kontaktmöglichkeiten | Kontaktweg klar, einfach und funktional angeben |
| Unklare Formulierungen | Einfache, präzise und verständliche Sprache verwenden |
Die Barrierefreiheitserklärung muss bestimmte Pflichtinhalte enthalten, die durch gesetzliche Vorgaben und Normen wie WCAG 2.1 AA und BITV 2.0 festgelegt sind. Zu den verpflichtenden Angaben zählen unter anderem der Geltungsbereich, der aktuelle Stand der Barrierefreiheit, eine Auflistung bestehender Barrieren, Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen sowie Informationen zum Durchsetzungsverfahren. Diese Inhalte gewährleisten die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und schaffen Transparenz für die Nutzer.
Über die Mindestanforderungen hinaus können optionale Angaben die Barrierefreiheitserklärung sinnvoll ergänzen. Dazu zählen beispielsweise Hinweise auf geplante Verbesserungen, weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit oder Erläuterungen zum Prüfverfahren. Auch die Angabe des Versionsstands und das Datum der letzten Aktualisierung erhöhen die Nachvollziehbarkeit. Beispiele für Formulierungen sind: „Diese Erklärung wurde zuletzt am [Datum] aktualisiert.“ oder „Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar.“
| Pflichtinhalt | Optionale Ergänzung |
|---|---|
| Geltungsbereich der Erklärung | Hinweis auf geplante Verbesserungen |
| Stand der Barrierefreiheit | Erläuterung zum Prüfverfahren |
| Auflistung bestehender Barrieren | Verweis auf weiterführende Hilfsangebote |
| Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen | Angabe des Versionsstands/letzte Aktualisierung |
| Information zum Durchsetzungsverfahren | Zusätzliche Erklärungen zur Barrierefreiheit |
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Die Anforderungen an eine Barrierefreiheitserklärung variieren je nach Art der Website und Branche deutlich. Öffentliche Stellen unterliegen besonders strengen Vorgaben, während Unternehmen und Vereine ihre Erklärungen an die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen und an die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen anpassen müssen. Branchenspezifische Besonderheiten, wie etwa komplexe Interaktionsmöglichkeiten in Onlineshops oder die hohe Informationsdichte auf Portalen, erfordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Formulierung und Ausgestaltung der Erklärung.
Für Onlineshops ist es beispielsweise wichtig, technische Barrieren im Bestellprozess klar zu benennen, während Informationsseiten oft einen stärkeren Fokus auf die Lesbarkeit und Verständlichkeit legen. Portale mit vielen Nutzergruppen müssen ihre Barrierefreiheitserklärung besonders breit und zugänglich gestalten. Vereine und kleinere Organisationen profitieren von praxisnahen, kompakten Erklärungen, die dennoch alle Pflichtinhalte abdecken. Der Anpassungsbedarf richtet sich dabei immer nach den tatsächlichen Barrieren und der jeweiligen Zielgruppe.
| Website-Typ/Branche | Besondere Anforderungen an die Barrierefreiheitserklärung |
|---|---|
| Öffentliche Stellen | Umfassende Pflichtinhalte, detaillierte Beschreibung von Ausnahmen, regelmäßige Aktualisierung |
| Unternehmen (z. B. Onlineshop) | Angaben zu technischen Barrieren im Shop-Prozess, verständliche Sprache, Hinweise auf Support |
| Vereine/Non-Profits | Kompakte Erklärung, Fokus auf Kernfunktionen, einfache Kontaktmöglichkeiten |
| Informationsportale | Breite Zielgruppenansprache, verständliche Auflistung von Barrieren, klare Navigation zur Erklärung |
Eine Barrierefreiheitserklärung sollte mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Zusätzliche Aktualisierungen sind immer dann erforderlich, wenn sich technische Gegebenheiten der Website ändern oder neue gesetzliche Vorgaben in Kraft treten. Es empfiehlt sich, jede Anpassung intern zu dokumentieren und den Versionsstand sowie das Datum der letzten Aktualisierung in der Erklärung anzugeben.
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein zentrales Instrument, um die digitale Zugänglichkeit Ihrer Website transparent zu machen und gesetzliche Anforderungen strukturiert zu erfüllen. Sie informiert Nutzer über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, benennt bestehende Barrieren und zeigt Wege zur Kontaktaufnahme auf. Eine sorgfältig erstellte und regelmäßig gepflegte Erklärung trägt wesentlich dazu bei, Vertrauen zu schaffen und die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
Wesentlich sind die vollständige Darstellung aller Pflichtinhalte, eine klare und verständliche Sprache sowie die kontinuierliche Aktualisierung und Dokumentation. Die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten variieren je nach Website-Typ und Branche, doch eine strukturierte Herangehensweise erleichtert die praktische Umsetzung erheblich.
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Fehlt eine Barrierefreiheitserklärung oder enthält sie fehlerhafte Angaben, können Überwachungsstellen dies beanstanden und Nachbesserungen verlangen. Zudem haben Nutzer die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen oder Verstöße zu melden. Je nach Schwere des Verstoßes können weitere Maßnahmen durch die zuständigen Behörden folgen, etwa die Veröffentlichung des Mangels oder die Aufforderung zur Korrektur.
Fehlt eine Barrierefreiheitserklärung oder enthält sie fehlerhafte Angaben, können Überwachungsstellen dies beanstanden und Nachbesserungen verlangen. Zudem haben Nutzer die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen oder Verstöße zu melden. Je nach Schwere des Verstoßes können weitere Maßnahmen durch die zuständigen Behörden folgen, etwa die Veröffentlichung des Mangels oder die Aufforderung zur Korrektur.
Die Barrierefreiheitserklärung muss mindestens in der Hauptsprache der Website verfügbar sein. Für internationale Websites empfiehlt es sich, die Erklärung zusätzlich in weiteren Sprachen bereitzustellen, die von den wichtigsten Zielgruppen genutzt werden. Gesetzliche Vorgaben können je nach Land zusätzliche Anforderungen an die Mehrsprachigkeit stellen, insbesondere bei öffentlichen Stellen oder europaweiten Angeboten.
Für die Barrierefreiheitserklärung ist in der Regel die verantwortliche Abteilung oder ein benannter Ansprechpartner im Unternehmen zuständig, häufig aus den Bereichen IT, Webredaktion oder Compliance. Wichtig ist, dass Ausnahmen in der Erklärung transparent und nachvollziehbar formuliert werden. Zulässig ist beispielsweise: „Bestimmte PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich.“ Unzulässig wäre: „Einige Inhalte könnten Barrieren enthalten.“ Klarheit und Nachvollziehbarkeit für Nutzer stehen im Vordergrund.
Ausnahmen in der Barrierefreiheitserklärung müssen so detailliert beschrieben werden, dass Nutzer genau nachvollziehen können, welche Bereiche oder Funktionen nicht barrierefrei sind. Die Beschreibung sollte konkrete Inhalte, Formate oder technische Einschränkungen benennen. Für eine präzise Darstellung empfiehlt sich die Zusammenarbeit von IT, Redaktion und ggf. Datenschutz, um alle relevanten Aspekte korrekt und verständlich aufzuführen.
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