Accessibility, auch Barrierefreiheit genannt, beschreibt die Gestaltung von Websites, Apps und digitalen Inhalten. Ziel ist es, dass alle Menschen sie wahrnehmen, verstehen und bedienen können.
Laut World Wide Web Consortium (W3C) gehören dazu:
Wahrnehmung: Menschen müssen Inhalte sehen, hören oder anders wahrnehmen können.
Bedienung: alle Funktionen müssen nutzbar sein, beispielsweise per Tastatur oder anderes Eingabemedium.
Verständnis: Inhalte und Steuerung sollen klar und nachvollziehbar sein.
Robustheit: Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Technologien funktionieren.
Diese vier Prinzipien bilden die Grundlage der internationalen WCAG-Richtlinien und definieren, wie digitale Barrierefreiheit konkret überprüfbar wird.
Barrierefreiheit betrifft vielfältige Einschränkungen. Dazu zählen Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Auch Personen mit temporären Barrieren, etwa durch einen gebrochenen Arm, eine laute Umgebung oder eine schwache Internetverbindung, profitieren davon.
Accessibility ist also nicht nur ein Thema für eine kleine Zielgruppe, sondern ein universelles Qualitätsmerkmal moderner Webentwicklung.
1. Barrierefreiheit bedeutet Inklusion
Digitale Inhalte sind heute ein fester Bestandteil des Alltags. Nur wenn sie barrierefrei sind, können alle Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen.
2. Rechtliche Vorgaben
Barrierefreiheit ist in Deutschland und auf internationaler Ebene vielfach gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Gesetze und Standards bilden zusammen den Rahmen, der digitale Barrierefreiheit verbindlich macht und gleichzeitig messbar definiert:
Diese Vorgaben und Richtlinien stellen sicher, dass Barrierefreiheit nicht nur ein abstraktes Ziel bleibt, sondern technisch überprüfbar und verbindlich umsetzbar ist. Unternehmen und Organisationen erhalten dadurch klare Orientierung, wie barrierefreie Websites und digitale Anwendungen gestaltet werden müssen.
3. Verbesserte Nutzerfreundlichkeit
Digitale Barrierefreiheit umfasst klare Strukturen, ausreichende Kontraste, verständliche Sprache, Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte für Bilder, zugängliche Formulare sowie Untertitel und Transkripte für Multimedia. Diese Maßnahmen verbessern die Usability für alle Nutzer:innen.
4. SEO-Vorteile
Suchmaschinen wie Google bevorzugen klar strukturierte Inhalte. Accessibility verbessert die Lesbarkeit und erleichtert die Indexierung. Gleichzeitig bleiben Nutzer:innen länger auf der Seite, die Absprungrate sinkt und die Verweildauer steigt. Das Ergebnis sind bessere Rankings und mehr Sichtbarkeit in den Suchergebnissen.
Digitale Barrierefreiheit schafft Vorteile für viele unterschiedliche Zielgruppen und verbessert die Usability für alle:
Unternehmen, die auf barrierefreie Websites setzen, erreichen mehr Menschen, steigern die Zufriedenheit ihrer Kundschaft und stärken ihre Sichtbarkeit im Netz.
Zu den wichtigsten Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit zählen:
Diese Maßnahmen stehen in enger Verbindung mit den WCAG-Richtlinien und sind Teil bewährter Techniken im barrierefreien Web.
Auch kleine Mängel können die digitale Barrierefreiheit stark beeinträchtigen und den Zugang für viele Menschen erschweren. Typische Fehler sind:
Texte nur als Bildgrafik: Inhalte, die ausschließlich in Grafiken eingebettet sind, können weder gelesen noch vorgelesen werden.
Konkrete Beispiele zeigen, wie kleine Anpassungen die digitale Barrierefreiheit und Usability deutlich verbessern:
Links: „Hier klicken“: unklar und nicht barrierefrei, da Screenreader-Nutzer:innen den Kontext nicht verstehen.
-> Besser: „Mehr Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz lesen“: beschreibend, verständlich und suchmaschinenfreundlich.
Bilder: <img src=“grafik.png“>: ohne Alternativtext bleibt der Inhalt für Screenreader unsichtbar.
-> Besser: <img src=“grafik.png“ alt=“Diagramm zum Anteil barrierefreier Websites“>: beschreibt die Bildaussage und macht Inhalte zugänglich.
Überschriften-Struktur: Sprünge von zwischen den verschiedenen Überschriften ohne Hierarchie verwirren Nutzer:innen und erschweren Suchmaschinen die Indexierung.
-> Besser: Eine klare Hierarchie mit H1 → H2 → H3 sorgt für Orientierung, bessere Lesbarkeit und saubere SEO-Struktur. Achten Sie darauf, H1 nur einmal für den Seitentitel zu verwenden.
✓ Sind alle Inhalte mit der Tastatur erreichbar?
✓ Verfügen alle Grafiken und Fotos über aussagekräftige Alt-Texte?
✓ Gibt es eine logische und durchgängige Überschriften-Hierarchie?
✓ Sind Farben und Kontraste gut erkennbar und die Schrift ausreichend lesbar?
✓ Sind Formulare, Links und Bedienelemente eindeutig beschriftet?
✓ Sind Videos mit Untertiteln, Transkripten oder Audiodeskriptionen ausgestattet?
Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal moderner Webentwicklung. Sie stellt sicher, dass Websites und digitale Anwendungen von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von individuellen Einschränkungen oder Nutzungssituationen.
Accessibility ermöglicht Inklusion, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und schafft rechtliche Sicherheit, wo Vorgaben gelten. Spätestens seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen keine Option mehr, sondern eine Pflicht. Wer die WCAG 2.2 umsetzt, legt die Grundlage für digitale Teilhabe.
Nein. Auch Personen mit vorübergehenden Einschränkungen, ältere Nutzer:innen oder Menschen unter erschwerten Bedingungen wie einer lauten Umgebung, starker Sonneneinstrahlung oder auf einem kleinen Bildschirm profitieren davon. Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle.
Nein. Viele Maßnahmen lassen sich mit geringem Aufwand umsetzen, besonders wenn Barrierefreiheit von Anfang an in neue Projekte eingeplant wird. Mit spezialisierten Tools wie AccessGO können typische Barrieren automatisiert erkannt und behoben werden. Zudem lohnt sich die Investition: Barrierefreie Angebote erreichen mehr Nutzer:innen, verbessern die User Experience und helfen, rechtliche Anforderungen einzuhalten.
Ja, in Deutschland besteht für viele Unternehmen eine Pflicht zur Barrierefreiheit. Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, auch im digitalen Bereich, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Ob eine Pflicht besteht, hängt von der Branche und der Größe des Unternehmens ab.
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