Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die regelt, wie digitale Angebote öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und ist in Deutschland seit 2011 gültig – in der aktuellen Fassung seit Mai 2019.
Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Unternehmen der Privatwirtschaft sind nicht direkt durch die BITV 2.0 betroffen – für sie gilt ab Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dennoch bietet die BITV 2.0 wertvolle Orientierung für alle, die barrierefreie Webseiten gestalten möchten.
Die Verordnung verpflichtet zur Umsetzung der internationalen WCAG 2.1 AA Standards und schreibt zusätzlich folgende Maßnahmen vor:
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist ein internationaler Standard. Die BITV 2.0 schreibt diesen Standard verbindlich für Deutschland vor, ergänzt aber um zusätzliche rechtliche Anforderungen (z. B. Erklärung, Feedback-Formular, Fristen).
Auch wenn sich AccessGO primär an Unternehmen richtet, die dem BFSG unterliegen, orientiert sich die technische Umsetzung an den Anforderungen der WCAG 2.1 AA – und damit auch an der BITV 2.0. Viele der Anforderungen überschneiden sich.
BITV 2.0 steht für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung in der aktuellen Version von 2019.
Sie gilt für öffentliche Stellen in Deutschland, nicht aber direkt für Unternehmen der Privatwirtschaft.
Die BITV 2.0 schreibt die Einhaltung der WCAG 2.1 auf Level AA verpflichtend vor.
Das BFSG betrifft private Unternehmen, während die BITV 2.0 den öffentlichen Sektor regelt.
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