WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Sie legen fest, wie Websites, Apps und Dokumente gestaltet sein müssen, damit sie von allen Menschen genutzt werden können, auch mit Screenreadern, Tastatur oder anderen Assistenzsystemen.
Die Richtlinien helfen Entwicklern und Unternehmen dabei, Inhalte so bereitzustellen, dass sie von allen Nutzer:innen auch mit Screenreader, Tastatur oder alternativen Endgeräten problemlos genutzt werden können.
Die aktuelle Version WCAG 2.2 baut auf WCAG 2.1 auf und erweitert die Kriterien, sodass moderne Nutzungsszenarien wie mobile Endgeräte oder kognitive Einschränkungen stärker berücksichtigt werden.
Alle Erfolgskriterien lassen sich vier Grundprinzipien zuordnen: .
Die WCAG definieren drei Konformitätsstufen:
In der Praxis wird Stufe AA meist als Ziel gesetzt.
Im Oktober 2023 hat das W3C die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 veröffentlicht. Diese Version erweitert die WCAG 2.1 um neun zusätzliche Erfolgskriterien. Ziel ist es, moderne Nutzungssituationen besser abzubilden und die digitale Barrierefreiheit für alle Menschen, insbesondere für Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder auf mobilen Endgeräten, weiter zu verbessern.
Mit der Version WCAG 2.2 wurden zusätzliche Kriterien eingeführt, die sowohl die Bedienbarkeit über Tastatur und Touchscreens als auch die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen stärken.
1. Tastaturbedienbarkeit und Fokus-Indikatoren
2. Bedienung über Touchscreens und Maus
3. Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen
Die WCAG 2.2 sind mehr als eine technische Aktualisierung. Sie bieten konkretere Anleitungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit und tragen dazu bei, digitale Inhalte noch barrierefreier und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Die WCAG sind internationale Standards für digitale Barrierefreiheit. Gesetzlich verbindlich sind sie nicht für alle, sondern überall dort, wo europäische oder nationale Vorgaben darauf verweisen.
In Europa müssen öffentliche Stellen seit der EU-Richtlinie 2016/2102 ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. In Deutschland wurde dies mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt, die auch eine Barrierefreiheitserklärung vorschreibt.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.
Die Umsetzung der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist ein zentraler Schritt hin zu digitaler Barrierefreiheit. Sie erfordert technisches Know-how, ein strukturiertes Vorgehen und regelmäßige Überprüfung. Die folgenden Maßnahmen gehören zu den wichtigsten Best Practices:
1. Semantisches HTML und klare Strukturen: Eine korrekte semantische Auszeichnung bildet die Grundlage. Überschriften müssen in logischer Reihenfolge angelegt sein. Formulare brauchen eindeutige Labels. Inhalte sollten mit sauberen HTML-Strukturen gegliedert werden.
2. Tastaturbedienbarkeit sicherstellen: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein. Navigation, Slider, Buttons oder Kontaktformulare sollen vollständig per Tastatur erreichbar sein. So können auch Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Screenreader-Nutzer:innen Inhalte problemlos bedienen.
3. Farbkontraste und Alt-Texte: Eine gute Lesbarkeit ist entscheidend. Texte müssen sich klar vom Hintergrund abheben. Jedes Bild benötigt einen aussagekräftigen Alt-Text, damit Screenreader den Inhalt verständlich vermitteln können.
4. Regelmäßige Tests durchführen: Automatisierte Tools wie WAVE, Axe oder Lighthouse helfen, Barrieren zu identifizieren. Noch wertvoller sind Usability-Tests mit echten Nutzer:innen, da sie praxisnahe Einblicke geben und versteckte Probleme aufdecken.
5. Barrierefreiheitserklärung: In vielen Ländern ist eine Barrierefreiheitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland gilt dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Eine solche Erklärung dokumentiert den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und zeigt transparent, welche Bereiche bereits optimiert wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht.
✓ Lässt sich die gesamte Website mit der Tastatur bedienen?
✓ Funktioniert die Website mit Screenreadern?
✓ Haben Bilder beschreibende Alt-Texte?
✓ Sind Farbkontraste ausreichend hoch?
✓ Sind Überschriften logisch verschachtelt (H1 → H2 → H3)?
✓ Sind Farbkontraste ausreichend hoch?
✓ Gibt es Untertitel für Videos und Transkripte für Audio?
Die WCAG bilden die Grundlage für barrierefreie Websites und Apps. Sie legen internationale Standards fest, die in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind.
Ihre Umsetzung erleichtert die Bedienbarkeit von Websites, optimiert die Nutzererfahrung und verbessert die Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Darüber hinaus sorgen sie für rechtliche Sicherheit und Zukunftsfähigkeit digitaler Angebote.
Mit WCAG 2.2 schaffen Unternehmen die Grundlage für digitale Teilhabe und erfüllen zentrale Anforderungen moderner Webstandards.
Derzeit gilt die Version 2.2 der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie wurde 2023 veröffentlicht und erweitert die Vorgängerversion 2.1 um zusätzliche Erfolgskriterien, zum Beispiel für Tastaturnavigation und sichtbare Fokus-Indikatoren.
Das bedeutet, dass eine Website die Anforderungen der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 erfüllt. Diese Stufe gilt in vielen Ländern als gesetzlich geforderter Mindeststandard für Barrierefreiheit.
In vielen Ländern ja. In Deutschland bilden die WCAG die Grundlage für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Juni 2025 für zahlreiche Unternehmen gilt. Damit müssen digitale Angebote so gestaltet sein, dass sie den WCAG-Standards entsprechen.
Für eine erste Einschätzung können Sie Prüf-Tools wie WAVE, axe oder AccessGO verwenden. Sie zeigen typische Barrieren auf und geben Hinweise zur Verbesserung.
Ob gesetzliche Anforderungen, technische Details oder allgemeine Orientierung – unsere Expert:innen beraten Sie persönlich, unkompliziert und kostenlos und zeigen Ihnen auch unsere Softwarelösung im Detail.
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